Wussten Sie, dass ein großer Teil Ihrer Abfindung steuerlich verloren gehen kann?
(keine Steuerberatung nach Vergütungsverordnung)
Bei uns sind Sie nicht bloß eine Nummer. Bei uns stehen Sie als Mensch im Fokus. Sie erhalten ein erstklassiges und kompetentes Fachgespräch darüber, wie Sie Ihre Abfindung schützen können.
Wir haben bereits vielen Abfindungsempfängern erfolgreich mit unserer Beratung zu erheblichen Steuerersparnissen verholfen. Durch unsere Spezialisierung und Erfahrung holen wir das Maximale aus Ihrer Abfindung heraus.
Wenige Kanzleien haben beim Thema Abfindung den Durchblick. Wir sind Experten auf diesem Gebiet, da wir uns darauf fokussiert haben. Gehen Sie kein Risiko ein und zahlen Sie auf Ihre Abfindung nicht zu viele Steuern.
Mit dieser einmaligen Methode erhalten Sie eine intelligente Beratung. Wir entwickeln eine Optimierungsmöglichkeit und berechnen zuverlässig Ihre Nettoauszahlung.
80 Prozent der Gekündigten wissen nicht, dass sie ihre Nettoauszahlung maximieren können. Aufgrund unserer Expertise erhalten Sie bei uns den vollen Umfang an Optimierungsvorschlägen. Mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der Abfindungsberatung rechnen wir Ihnen aus, wie stark Sie Ihre Nettoauszahlung erhöhen können.
Neben einer Vorprüfung bekommen Sie eine langfristige Finanz- und Steuerplanung. Nach dem Arbeitsplatzverlust stehen wir und unsere Netzwerkpartner Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Sie sind interessiert und möchten kein Geld verschenken? Dann beantragen Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Als Mitglied einer neuen Generation von Steuerberatern tauschen wir uns mit anderen Kolleginnen und Kollegen regelmäßig zu den aktuellen Themen in unserer Branche aus. So können wir für Sie die bestmöglichen Ergebnisse erzielen.
Wir arbeiten in der Community mit anderen innovativen Berufsträgern zusammen und verbessern so unsere Prozesse kontinuierlich. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen dabei mit in unsere Arbeit für Sie ein.
Achtung! – Das sind die sieben häufigsten Fehler
Es gibt viele Fehler, die ein Abfindungsempfänger machen kann. Oftmals lassen sich die Abfindungsempfänger unter Zeitdruck setzen oder nehmen an, dass bei ihnen die ermäßigte Besteuerung gilt. Außerdem überprüfen wenige Abfindungsempfänger die Optimierungsmöglichkeiten vor und nach dem Unterzeichnen des Aufhebungsvertrages. Viele holen sich lediglich einen Rechtsanwalt als Berater. Das ist zwar sinnvoll, aber er ersetzt nicht den Experten, der Ihnen steuerlich sagen kann, wie Sie die Abfindung optimieren können.
Die private Finanzplanung für Abfindungsempfänger
Bei der privaten Finanzplanung werden zu Beginn alle Ist-Werte, wie Eingaben, Ausgaben, Vermögen und Schulden aufgenommen. Mit diesen Werten bilden wir Szenarien, um zu verdeutlichen, welche Optimierung sich wie auswirkt. Es gibt auch Auswirkungen, die bis ins spätere Rentenalter wirken und auch diese Optimierungsmöglichkeiten schauen wir uns an. Daher ist eine private Finanzplanung ein Muss beim Abfindungsbezug, damit viele wichtige Fragen beantwortet werden können.
Wer ist Markus Schmetz? Meine Freunde würden sagen: „Leidenschaftlicher Fußball-Fan, sportbegeistert und Familienmensch.“ Ja, das stimmt, ich liebe meine Familie und den Sport. Doch ich liebe auch meine Arbeit. Besonders spannend finde ich, dass man so viele verschiedene Menschen kennenlernt. Jeder ist einmalig und verdient es, wertgeschätzt zu werden.
Es spornt mich unheimlich an, meinen Mandanten in einer nicht immer angenehmen Situation zur Seite zu stehen. Die Trennung von einem Arbeitgeber ist nichts Alltägliches. Aber da ich mich bereits selbst schon einmal in dieser Lage befunden habe, kann ich mich sehr gut in meine Mandanten hineinversetzen.
Zunächst hat man meist andere Gedanken im Kopf, als sich um seine Finanzen zu kümmern. Allerdings kann ich nach zahlreichen Beratungen sagen, dass dieses Thema auf keinen Fall vernachlässigt werden sollte.
Die Finanz- und Steuerplanung sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden, weil es kaum einen besseren und wichtigeren Anlass gibt.
Ja, das ist wirklich kostenfrei. In diesem Gespräch klären wir, ob ich Ihnen mit meiner Beratungsexpertise einen deutlichen Mehrwert geben kann.
Ob Ihre Abfindung nach der Fünftel-Regelung besteuert wird, ist von vielen Faktoren abhängig, die wir in der Beratung klären werden.
Unbedingt. Bereits vor Fixierung der Bedingungen für die Abfindung im Aufhebungsvertrag lassen sich steuerliche Gestaltungen nutzen, mit denen Sie bares Geld sparen.
Ja, auch dann gibt es noch steuerliche Optimierungsmöglichkeiten. In diesem Fall kann ich Sie beraten, wie Sie in erheblichem Maße Steuern sparen können.
Die Gebühren richten sich nach dem Auftragsumfang, den wir im Erstgespräch festlegen werden. Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Gebühren im Jahr der Zahlung als Werbungskosten steuerlich absetzen können.
Bei geschickter Vertragsverhandlung mit dem Arbeitgeber gibt es sogar die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber unsere Gebühren steuerfrei übernimmt. Somit hätten Sie für unsere Beratung keine Kosten zu tragen. Dies wird im Rahmen von Outplacement-Beratungen auch sehr oft so gestaltet.
Selbstverständlich. Wir haben alle Möglichkeiten, um mit Ihnen eine Beratung über weite Distanzen hinweg durchzuführen.
Das Beste: Von uns erhalten Sie eine kostenlose Einführung, was Sie zu dieser Online-Beratung benötigen und wie diese funktioniert.
Keine Angst, hierzu brauchen Sie keine Vorkenntnisse. Sie benötigen nur einen Internetanschluss und einen PC, einen Laptop oder ein Tablet.
Schildern Sie uns Ihren Fall und finden Sie heraus, ob und wie wir Ihnen helfen können.
Die erste Einschätzung ist bei uns selbstverständlich unverbindlich und kostenfrei.
(keine Steuerberatung nach Vergütungsverordnung)
© 2020 by Markus Schmetz SteuerBeratung
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(Keine Beratung nach Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV)